Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Oktober 2024)

Viktoria Jansen, fika.fotografie, Gatherhofstr. 151, 47804 Krefeld

1 Anwendungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des §14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen durch fika.fotografie.

1.2 Mit Auftragserteilung (auch Folgeaufträge) erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an.

1.3 Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien.

1.4 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Fotoshootings oder einer anderen Dienstleistung.

2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

2.1 „Bilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos usw.)

2.2 Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von fika.fotografie vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.

2.3 Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen.

2.4 Gegenstand der Beauftragung von fika.fotografie durch einen Kunden kann beispielsweise die Begleitung einer Hochzeit, einer standesamtlichen Trauung, Schwangerschafts-, Newborn- oder Paarshootings, Familienfeiern usw. sein.

3 Modalitäten der Leistungserbringung – Fotoproduktion

3.1 Vor den jeweiligen Shootings wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde besondere Wünsche oder Vorstellungen, sind diese gegenüber fika.fotografie zu äußern.

4 Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen

4.1 Sobald der Kunde eine Buchungsbestätigung per E-Mail von fika.fotografie erhalten hat, hält sich fika.fotografie diesen Termin für den Kunden frei. fika.fotografie kann für diese Zeit bzw. diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.

4.2 Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr von 30% des Gesamtbetrages (Entgelte für Fotoshooting und Nutzungsgebühr) fällig. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von fika.fotografie einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.

4.3 Wird das Fotoshooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar (Fotoshooting-Gebühr und Nutzungsgebühr für die erstellten Bilder).

5 Absage durch fika.fotografie - Änderungen im Fotoshooting-Ablauf

5.1 Kann fika.fotografie aufgrund von höherer Gewalt, Unfall und Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen.

5.2 fika.fotografie wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Sollte der Ersatzfotograf höhere Kosten verursachen sind diese von dem Kunden zu tragen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet fika.fotografie nicht.

5.3 Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotoshooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Fotoshooting abgesagt werden, erstattet fika.fotografie zeitnah bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von fika.fotografie.

6 Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen

6.1 Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist fika.fotografie darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar,
Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Es sollte eine Einwilligung der Gäste durch den Veranstalter eingeholt werden. Ein Muster kann dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.

6.2 Der Kunde hat fika.fotografie darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass Personen, die diese
Genehmigung nicht erteilt haben bei Gruppenbildern usw. nicht zu sehen sind.

6.3 Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information und Einwilligung seiner Gäste nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO und/ oder fika.fotografie gegenüber, stellt der Kunde damit fika.fotografie von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer
Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen können.

6.4 Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. Ein entsprechendes Musterformular kann dem Kunden auf Anfrage ohne eine Haftungsübernahme seitens fika.fotografie zur Verfügung gestellt werden.

6.5 Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch fika.fotografie, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.

7 Allgemeine Hinweise für Foto-Shootings

Als Kunde von fika.fotografie bitten wir Sie, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten:

7.1 Sie sollten pünktlich zum vereinbarten Termin am vereinbarten Shooting Ort eintreffen. Verspäteten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt fika.fotografie, davon im Einzelfall abzuweichen.

7.2 fika.fotografie übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.

„Newborn-Fotoshooting“

7.3 Falls das Baby einen sehr schlechten Tag hat und immer wieder weint, brechen wir das Fotoshooting ab und vereinbaren einen neuen Termin. Dies ist ein kostenloser Service von fika.fotografie.

7.4 Während des gesamten Fotoshootings liegt die Aufsichtspflicht für das Kind/die Kinder bei den Eltern.

7.5 Fotoaufnahmen, insbesondere im Outdoor-Bereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. fika.fotografie übernimmt hierfür keine Haftung.

8 Bearbeitung

8.1 Die Bilder werden grundsätzlich durch fika.fotografie ausgewählt und im gewöhnlichen Stil bearbeitet. Eine umfangreiche Retusche stellt einen hohen Aufwand dar, welchen der Kunde gesondert beauftragen und auch vergüten muss.

8.1.1 Alle verwendbaren Bilder einer Hochzeitsreportage werden professionell bearbeitet.

8.2 Der Kunde hat nach Zusendung der Bilder bzw. nach Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit auf die erstellten Bilder einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern, sofern die vorgelegte Bearbeitung nicht dem gewöhnlichen Stil von fika.fotografie entspricht. Über den gewöhnlichen Stil kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite / Social Media Seiten einen Eindruck verschaffen.

8.3 Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder für 14 Tage. Nach Übergabe der Lichtbilder bzw. Zugriff auf die Bilddateien muss der Kunde innerhalb von 14 Tagen schriftlich (Mail ist ausreichend) fika.fotografie etwaige Reklamationen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen.

9 Nutzungsrechte und Urheberrecht

9.1 fika.fotografie steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.

9.2 Fotoaufnahmen werden grundsätzlich für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Fotos privat zu nutzen.

9.3 Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet.

9.4 Ebenso ist eine Verwendung in Social Media Kanälen gestattet, sofern die korrekte Urheber-kennzeichnung erfolgt.

9.5 Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.

9.6 fika.fotografie räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von fika.fotografie erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.

9.7 Bei Veröffentlichungen wird der Kunde fika.fotografie in branchenüblicher Form als Urheber wie folgt benennen. fika.fotografie - www.fikafotografie.de -

Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren.

10. Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt

10.1 Für fika.fotografie vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart sind. fika.fotografie bemüht sich, die Bilder innerhalb von 2-4 Wochen zur Verfügung zu stellen.

10.2 Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch fika.fotografie setzt voraus, dass fika.fotografie sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens fika.fotografie nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.

10.3 Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

11 Vergütungsmodalitäten

11.1 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von fika.fotografie genannten Honorare. Die jeweils angegebenen Preise gelten ohne Mehrwertsteuer, da fika.fotografie von der Umsatzsteuer befreit ist.

11.2 Weitere Kosten, wie Reisekosten (0,55 € / pro angefangenen Kilometer – ab einer Anreise von mehr als 20 km vom Wohnort von fika.fotografie), Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material- und Laborkosten sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden.

11.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von fika.fotografie ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.

11.4 Soweit der Kunde Leistungen von fika.fotografie in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von fika.fotografie gewährt.

12 Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt

12.1 fika.fotografie ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 30% der vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen.

12.2 Die Rechnungsstellung durch fika.fotografie erfolgt nach Erbringung der Gesamtleistung.

12.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich fika.fotografie sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leistungen vor.

12.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist fika.fotografie, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.

13 Übertragung des Vertrages

fika.fotografie ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung der fika.fotografie für die Leistungen bleibt unberührt.

14 Vertraulichkeit

Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.

15 Haftung und Verjährung

15.1 fika.fotografie haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

15.2 Im Übrigen ist die Haftung von fika.fotografie auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5 – fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.

15.3 Jeder Fotograf hat seinen eigenen Stil. Auf der Webseite sowie auf den Social Media Kanälen von fika.fotografie und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine fika.fotografie. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.

15.4 fika.fotografie haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen.

15.5 fika.fotografie haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch fika.fotografie erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.

15.6 Wird fika.fotografie von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde fika.fotografie von der Haftung frei und erstattet fika.fotografie sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von fika.fotografie bleibt hiervon unberührt.

15.7 Für Schäden an fika.fotografie durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von fika.fotografie auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet fika.fotografie nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

15.8 fika.fotografie haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von fika.fotografie liegen.

15.9 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber fika.fotografie verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

15.10 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber fika.fotografie verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

15.11 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von fika.fotografie sowie Dritten, die durch fika.fotografie eingeschaltet wurden.

16 Schadensersatz und Vertragsstrafe

16.1 Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100% auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an fika.fotografie zu zahlen.

16.2 Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde für jeden Fall der unerlaubten Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.

17 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort

17.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.

17.2 fika.fotografie nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

17.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Krefeld.

17.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

Stand: Oktober 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)